Da zum Thema privater Import aus China und der deutsche Zoll öfters mal Fragen auftauchen, wollen wir hier exemplarisch den Ablauf schildern. Entscheidend ist erst einmal der Versandweg. Bei Beförderung über einen Kurierdienst ist der Ablauf in aller Regel wie unter der Punkt Zollabwicklung beschrieben. Beim oft kostenfreien Versand via China Post oder Honkong Post, ist alles etwas anders:
Im Idealfall kommt das Paket, als Einschreiben vom Briefträger oder DHL Boten gebracht, mit einem grünen Aufkleber auf dem steht, daß das Paket von der zollamtlichen Behandlung ausgenommen ist. Zu deutsch: Angeschaut, für gut befunden, durchgewunken. Empfang quittieren, fertig.
Ist die Wertangabe zu den Waren im Paket dubios, die Inhaltsangabe zweifelhaft und auch außen keine Rechnung angebracht, wird das Paket vom Zoll am Flughafen/im Frachtzentrum ungeöffnet zum zuständigen Binnenzollamt weitergeleitet. Der Empfänger erhält dann ein Standardschreiben der Post, daß eine zollrechtlich relevante Sendung beim Zollamt XYZ eingeliefert wurde. Beiliegend eine Ersatz-Zollinhaltserklärung, auf der nebem dem Empfänger meist nur das Einlieferungsland (CN = China) vermerkt ist, seltener auch die volle Tracking Nummer. Zudem steht auf dem Dokument die entscheidende PÜB-Nummer.
Das Paket liegt nun erst mal beim Zoll und schlummert dort ruhig vor sich hin, bis es abgeholt wird oder die Rechnung oder ein vergleichbarer Zahlungsbeleg nachgereicht werden.
Selbst abholen geht schneller, mitbringen sollte man dazu die Ersatz-Zollinhaltserklärung sowie etwas das nach Rechnung aussieht. Notfalls reicht ein ausgedruckter Screenshot, wichtig ist, daß dort Ware (Bild/Beschreibung) und Preis zu sehen sind, egal ob in Euro oder Dollar, sowie der Empfänger mit Anschrift. Eine ordentliche Rechnung im deutschen Sinne ist nicht erforderlich, der Zoll muß aber plausibel nachvollziehen können, daß es sich beim Inhalt des Pakets auch um genau diese Ware handelt. Unter Beisein des Zollbeamten wird dann selbst das Paket eigenhändig geöffnet, es folgt eine Prüfung, ob evtl. eine Markenfälschung vorliegt. Hierbei suchen die Beamten nach Logos, Schriftzügen, typischen Markenzeichen. Ist alles ok, wird das Paket mit Inhalt ausgehändigt, zusätzlich sind je nach Rechnungsbetrag eventuell noch Einfuhrumsatzsteuer oder Zollgebühren zu entrichten, entweder im bar oder per EC-/Kreditkarte.
Alternativ kann man auch einfach nur den Zahlungsbeleg per E-Mail, Fax oder Post an den Zoll senden, das verzögert allerdings die Abwicklung, denn die Sendung wird mit Beleg wieder an den Zoll im Frachtzentrum zurückgesendet und dort bearbeitet. Das Paket kommt dann ganz normal per Post, Einfuhrumsatzsteuer sowie falls einschlägig Zollgebühren werden direkt in bar beim Zusteller entrichtet.
Wer mehrere Bestellungen dicht hintereinander oder gleichzeitig (z.B. Aliexpress) getätigt hat, weiß vielleicht nicht, um welche Sendung es geht. Hier hilft der Zoll gerne weiter, einfach beim Binnenzollamt anrufen, nachfragen und die PÜB Nummer nennen. Der Beamte holt das Paket aus dem Lager und kann soweit ersichtlich die Tracking Nummer oder zumindest die Inhaltsangabe oder den gefühlten Inhalt nennen. Letzteres ist oft das einzige Indiz, weil manche Händler aus China grundsätzlich alles als angebliches Geschenk ohne Nennung des konkreten Inhalts versenden.
Wichtig: Für die Abholung oder Nachreichung der Unterlagen läuft mit der Einlieferung eine relativ kurze Frist von knapp 2 Wochen an. Sendungen die nicht innerhalb der Frist abgeholt werden, werden an den Absender zurückgeschickt.
Last but not least kann man die Annahme der Sendung auch verweigern, dazu schreibt man einfach „Annahme verweigert“ auf die Ersatz-Zollerklärung und sendet diese im Original mit persönlicher Unterschrift an das Binnenzollamt. Die Sendung geht dann ebenfalls an den Absender zurück. Zur Sicherheit für alle Schlaumeier die meinen, so weitestgehend risikofrei gefälschte Waren bestellen zu können: Der Zoll ist durchaus berechtigt, die Sendung zu öffnen. Nichtabholung oder Annahmeverweigerung sind keine Garantie dafür, daß die Sendung nicht bereits beim ersten Eintreffen im Frachtzentrum oder bei Rücksendung geöffnet wird.